Rechtsprechung
LSG Niedersachsen, 29.03.2001 - L 8 AL 249/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
Freie Förderung - Ermessensausübung - Förderrichtlinie - Gleichheitssatz
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 54 Abs. 2 S. 2 SGG; § 10 SGB III; Art. 3 Abs. 1 GG; § 35 Abs. 1 S. 3 SGB X
Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen der freien Förderung durch die Arbeitsämter; Verpflichtung zur Neubescheidung auf Grund nicht pflichtgemäßer Ermessensausübung; Überschreitung der Ermessensgrenzen und Ermessensfehlgebrauch; Selbstbindung der Verwaltung; ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen der freien Förderung durch die Arbeitsämter; Verpflichtung zur Neubescheidung auf Grund nicht pflichtgemäßer Ermessensausübung; Überschreitung der Ermessensgrenzen und Ermessensfehlgebrauch; Selbstbindung der Verwaltung; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 16.05.2000 - S 20 AL 10/00
- LSG Niedersachsen, 29.03.2001 - L 8 AL 249/00
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92
Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung
Auszug aus LSG Niedersachsen, 29.03.2001 - L 8 AL 249/00
So sind in der arbeitsrechtlichen Literatur diverse Fälle dokumentiert, in denen die Beteiligten sich um die Rückzahlungsmodalitäten der Musterberechtigung für einen bestimmten Flugzeugtyp nach dem vorzeitigen Ausscheiden des Arbeitnehmers streiten (BAG vom 16.03.1994 in NZA 1994, 937). - BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79
Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende …
Auszug aus LSG Niedersachsen, 29.03.2001 - L 8 AL 249/00
Da die Richtlinien als antizipierte Verwaltungspraxis anzusehen sind, müssen sie als Willenserklärung der anordnenden Stelle unter Berücksichtigung der tatsächlichen Handhabung ausgelegt werden (BVerwGE 58, 45, 51). - BVerwG, 13.09.1973 - II C 13.73
Bindung der Verwaltung durch Verwaltungsvorschriften - Gleichbehandlung bei der …
Auszug aus LSG Niedersachsen, 29.03.2001 - L 8 AL 249/00
Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich in solchen Fällen darauf, ob die Beklagte beim Vollzug von Richtlinien dem allgemeinen Gleichheitssatz dadurch Rechnung getragen hat, dass die durch die Richtlinie bewirkte Ermessensbindung beachtet worden ist (BVerwGE 44, 72, 75). - BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 37/96 R
Aktion Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose - gerichtliche Überprüfung …
Auszug aus LSG Niedersachsen, 29.03.2001 - L 8 AL 249/00
Da durch diese Richtlinie eine Selbstbindung der Verwaltung eingetreten ist (BSG SozR 3-4100 § 3 Nr. 2), kann der Kläger, wie andere Arbeitnehmer in gleicher Lage, einen Zuschuss von maximal DM 5.000,00 verlangen. - BSG, 09.09.1986 - 7 RAr 67/85
EG-Recht - Türkei - Arbeitserlaubnis
Auszug aus LSG Niedersachsen, 29.03.2001 - L 8 AL 249/00
Er kann verlangen, bei der Vergabe der für die freie Förderung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in gleicher Weise wie andere Arbeitnehmer behandelt zu werden, soweit die Vergabe als solche oder die Richtlinien nicht gesetzwidrig sind (BSGE 60, 230, 236f).
- LSG Hessen, 25.03.2009 - L 6 AL 49/07
Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung - freie Förderung nach § 10 SGB …
Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich in solchen Fällen darauf, ob die Beklagte beim Vollzug von Richtlinien dem allgemeinen Gleichheitssatz dadurch Rechnung getragen hat, dass die durch die Richtlinie bewirkte Ermessensbindung beachtet worden ist (Landessozialgericht für das Land Niedersachsen, Urteil vom 29. März 2001, Az: L 8 AL 249/00). - SG Osnabrück, 28.04.2006 - S 6 AL 451/01 Die gerichtliche Überprüfung hat sich demgemäß darauf zu beschränken, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten worden sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. Landessozialgericht - LSG - Niedersachsen, Urteil vom 29. März 2001 - L 8 AL 249/00, für die ähnlich gelagerte Vorschrift des § 10 SGB III).